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43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist vor der ersten Tätigkeit im Lebensmittelbereich eine Infektionsschutzbelehrung erforderlich
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Darüber hinaus entsprechen wir vollumfänglich den strengen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Bezug auf den Umgang mit persönlichen Daten
Erstbelehrung für Unternehmen nach §§ 42, 43 IfSG Aktion Sprache auswählen & Kurs startenUnsere Infektionsschutzbelehrungen, konform mit den 42 und 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), bieten Unternehmen, Gewerbetreibenden sowie Einrichtungen wie Krankenhusern und Pflegeheimen die Gewissheit, allen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Unabhngig von der Gre Ihres Personals, ob klein, mittel oder gro, gewhrleistet unser innovatives System vollumfnglichen Schutz. Legen Sie einfach die bentigte Anzahl an Belehrungen in Ihren